2. Ärztliche Versorgung

2.1 Kinderärzte

 

Dr. Lehr, Wilhelmstr. 2, 58332 Schwelm

02336 16606

 

Dr. Zeiser, Schulstr. 1, 58332 Schwelm

02336 7900

 

Ursula Wagner, Mittelstraße 64, 58285 Gevelsberg

02332 2541

 

Dr. Antoni und Wüster, Voerderstr. 65, 58256 Ennepetal

02333 72222

 

Dr. Rümenapf, Lindenstr. 9, 58256 Ennepetal

02333 75555

 

Dr. Zwilling, Kirchplatz 1, 45549 Sprockhövel

02324 78947

 

Jugendpsychiater Dr. Schmidt, Westender Weg 83c,

58313 Herdecke

02330 657130

 

Dr. Beck & Kollegen, Mittelstr. 11a, 45549 Sprockhövel 

02339 912831

 

Dr. Podlecki, Am Timpen 14, 42389 Wuppertal

0202 600909

 

2.2 Krankenhäuser

 

Helios Klinikum Schwelm

02336 480

Dr.-Möller-Str. 15 

58332 Schwelm  

www.helios-kliniken.de/schwelm 

 

Mutter-Kind-Station

02336 481231 

 

Kreißsaal/Hebammensprechstunde

02336 486525 

 

HELIOS Klinikum Schwelm

02336 481355

 

Elternschule Tipp:  Das Helios Klinikum Schwelm hat eine Babyhotline eingerichtet. Bei aktuellen Fragen oder Problemen rund um das Baby, stehen Ihnen Kinderkrankenschwestern/-pfleger 24 Stunden zur Verfügung unter der

Babyhotline 02336 486032

 

2.3 Nachsorgehebammen/Familienhebammen

 

Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, und zwar vor und nach der Geburt.

 

Die Hebammenleistung umfasst die Betreuung während der Schwangerschaft, Geburtsbegleitung und Rückbildungsgymnastik. Auch die Kosten für Hausbesuche bis zur achten Woche nach der Geburt werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter ambulant oder stationär in der Klinik entbunden oder sich für eine Hausgeburt entschieden hat. 

 

Wenn Sie sich für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik interessieren, sollten Sie sich schon in der Schwangerschaft bei Ihrer Hebamme melden, um sich zu informieren und Termine vorzumerken.

 

Ein Verzeichnis der Hebammen an Ihrem Wohnort erhalten Sie bei Ihrer Gynäkologin oder bei Ihrem Gynäkologen, Ihrer Geburtsklinik oder im Internet unter

 

www.hebammensuche.de

www.hebammen-nrw.de

 

2.4 Haus der Gesundheit

 

Das Haus der Gesundheit befindet sich in Gevelsberg. Eltern können sich u. a. Informationen holen über:

  • Empfohlene Impfungen
  • Schutz vor Infektionskrankheiten
  • Förderung der Gesundheit und Entwicklungsverzögerungen

 

Hier werden Gutachten und Stellungnahmen für Sozial- und Jugendämter erarbeitet. Außerdem gibt es Ansprechpartner* innen für Lehrer* innen und Erzieher* innen.

 

Sowohl die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, als auch die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung wird hier vom kinder- und jugendärztlichen Dienst durchgeführt.

 

Eltern mit behinderten Kindern finden hier Unterstützung durch:

  • Kinderärztliche Untersuchungen
  • Beratung zur Ergreifung therapeutischer Maßnahmen bei der eventuellen Aufnahme in einen integrativen heilpädagogischen Kindergarten
  • Gesundheitsamt Ennepe-Ruhr-Kreis 02332/66400

2.5 Das gelbe Heft-

Kindervorsorgeuntersuchungen und Jugendgesesundheitsuntersuchungen

 

In dem gelben Untersuchungsheft, das die Eltern bei der Geburt bekommen, werden sämtliche Vorsorgeuntersuchungen des Kindes dokumentiert. 

 

Je früher man eine Störung in der körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung des Kindes erkennt, desto besser kann dem Kind geholfen werden.  

 

In den ersten zwölf Monaten werden deshalb regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen bei Babys durchgeführt. Insgesamt sind bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorge- und zwei Jugendgesundheitsvorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Sie finden nach folgendem Schema statt: 

 

U1    nach der Geburt

U2    03. - 10. Lebenstag

U3    04. - 05. Lebenswoche

U4    03. - 04. Lebensmonat

U5    06. - 07. Lebensmonat

U6    10. - 12. Lebensmonat (um den 1. Geburtstag)

U7    21. - 24. Lebensmonat (um den 2. Geburtstag)

U7a  34. - 36. Lebensmonat (um den 3. Geburtstag)

U8    46. - 48. Lebensmonat (um den 4. Geburtstag)

U9    60. - 64. Lebensmonat (um den 5. Geburtstag)

U10  07. - 08. Lebensjahr

U11  09. - 10. Lebensjahr 

J1     13. - 15. Lebensjahr

J2     17. - 18. Lebensjahr

 

Wichtig:

Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen! Wenn Sie ambulant entbinden, sollte innerhalb der ersten drei Tage ein Termin mit Ihrer Hebamme oder mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin vereinbart werden.  

 

Bei dem Neugeborenenscreening werden dann einige Blutstropfen entnommen, die auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen untersucht werden.  

 

Da die U2 sehr bald nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht (3. bis 10. Lebenstag), sollte die Wahl des Kinderarztes oder der Kinderärztin möglichst schon vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. 

 

Seit Mitte September 2008 gilt für alle Ärzte/Ärztinnen in NRW eine positive Meldepflicht für die U5-U9. Dieses Gesetz ist Teil eines umfangreichen Programms für einen besseren Kinderschutz.

 

2.6 Der Impfkalender

 

Vielen jungen Eltern fällt die Entscheidung für Impfungen keineswegs leicht. Sie fragen sich, wie gefährlich die Krankheiten sind und was an den Berichten über Nebenwirkungen von Impfungen dran ist.

 

Solche Fragen und Unsicherheiten sind ganz normal. Wenn viele geimpft sind, treten die Krankheiten seltener auf, geraten in Vergessenheit und werden damit als harmlos eingestuft. Die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung werden dann kritischer gesehen.

 

Infektionskrankheiten, wie z.B. Masern, Keuchhusten oder Mumps, sind aber alles andere als harmloser „Kinderkram“. Insbesondere Masern sind hochansteckend, können sich sehr schnell ausbreiten und schwere Folgen haben. Um eine weite Ausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, ist es wichtig, dass möglichst viele geimpft sind.

 

Am 1. März 2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Seit dem müssen Eltern, deren Nachwuchs in einer Kindertagesstätte (Kita) oder Schule aufgenommen werden soll, für das Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die zwei von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen. Die Vorschriften gelten auch für Erzieher*innen, Tageseltern und Lehrer*innen.

 

Empfohlene Impfungen (Grundimmunisierung):

2. Lebensmonat (U4) 1. Teilimpfung

3. Lebensmonat 2. Teilimpfung

4. Lebensmonat 3. Teilimpfung

11.-14. Lebensmonat (U6) 4. Teilimpfung

 

Diphterie,

Tetanus (Wundstarrkrampf),

Pertussis (Keuchhusten),

Hib (H Influenza Typ B),

Hepatitis B (HB),

Polio (Kinderlähmung),

Haemophilus influenzae Typ b (Hib),

Pneumokokken,

Rotaviren,

Masern,

Mumps,

Röteln,

Windpocken,

Meningokokken (Erreger der Hirnhautentzündung),

HPV(HPV-Typen: 16,18). 

 

11.-14. Lebensmonat 1. Teilimpfung

15.-23. Lebensmonat 2. Teilimpfung

 

Masern,

Mumps,

Röteln,

Windpocken,

Meningokokken (Erreger der Hirnhautentzündung).

 

Ab dem 12. Lebensmonat einmalig an einem gesonderten Termin!