Besuch beim Baby (BbB)

Die gesetzliche Grundlage für den BbB findet sich im SGBVIII § 16 „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ in Verbindung mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG  § 2:

 

(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.

 

(2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Ihre Ansprechpersonbei der Stadt Schwelm:

Frau Keber

02336 801 292

keber@schwelm.de