2. Ärztliche Versorgung
2.1 Kinderärzte
Dr. Lehr, Wilhelmstr. 2, 58332 Schwelm
02336 16606
Dr. Zeiser, Schulstr. 1, 58332 Schwelm
02336 7900
Ursula Wagner, Mittelstraße 64, 58285 Gevelsberg
02332 2541
Dr. Antoni und Wüster, Voerderstr. 65, 58256 Ennepetal
02333 72222
Dr. Rümenapf, Lindenstr. 9, 58256 Ennepetal
02333 75555
Dr. Zwilling, Kirchplatz 1, 45549 Sprockhövel
02324 78947
Jugendpsychiater Dr. Schmidt, Westender Weg 83c,
58313 Herdecke
02330 657130
Dr. Beck & Kollegen, Mittelstr. 11a, 45549 Sprockhövel
02339 912831
Dr. Podlecki, Am Timpen 14, 42389 Wuppertal
0202 600909
2.2 Krankenhäuser
Helios Klinikum Schwelm
02336 480
Dr.-Möller-Str. 15
58332 Schwelm
www.helios-kliniken.de/schwelm
Mutter-Kind-Station
02336 481231
Kreißsaal/Hebammensprechstunde
02336 486525
HELIOS Klinikum Schwelm
02336 481355
Elternschule Tipp: Das Helios Klinikum Schwelm hat eine Babyhotline eingerichtet. Bei aktuellen Fragen oder Problemen rund um das Baby, stehen Ihnen Kinderkrankenschwestern/-pfleger 24 Stunden zur Verfügung unter der
Babyhotline 02336 486032
2.3 Nachsorgehebammen/Familienhebammen
Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, und zwar vor und nach der Geburt.
Die Hebammenleistung umfasst die Betreuung während der Schwangerschaft, Geburtsbegleitung und Rückbildungsgymnastik. Auch die Kosten für Hausbesuche bis zur achten Woche nach der Geburt werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter ambulant oder stationär in der Klinik entbunden oder sich für eine Hausgeburt entschieden hat.
Wenn Sie sich für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik interessieren, sollten Sie sich schon in der Schwangerschaft bei Ihrer Hebamme melden, um sich zu informieren und Termine vorzumerken.
Ein Verzeichnis der Hebammen an Ihrem Wohnort erhalten Sie bei Ihrer Gynäkologin oder bei Ihrem Gynäkologen, Ihrer Geburtsklinik oder im Internet unter
www.hebammensuche.de
www.hebammen-nrw.de
2.4 Haus der Gesundheit
Das Haus der Gesundheit befindet sich in Gevelsberg. Eltern können sich u. a. Informationen holen über:
- Empfohlene Impfungen
- Schutz vor Infektionskrankheiten
- Förderung der Gesundheit und Entwicklungsverzögerungen
Hier werden Gutachten und Stellungnahmen für Sozial- und Jugendämter erarbeitet. Außerdem gibt es Ansprechpartner* innen für Lehrer* innen und Erzieher* innen.
Sowohl die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen, als auch die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung wird hier vom kinder- und jugendärztlichen Dienst durchgeführt.
Eltern mit behinderten Kindern finden hier Unterstützung durch:
- Kinderärztliche Untersuchungen
- Beratung zur Ergreifung therapeutischer Maßnahmen bei der eventuellen Aufnahme in einen integrativen heilpädagogischen Kindergarten
- Gesundheitsamt Ennepe-Ruhr-Kreis 02332/66400
2.5 Das gelbe Heft-
Kindervorsorgeuntersuchungen und Jugendgesesundheitsuntersuchungen
In dem gelben Untersuchungsheft, das die Eltern bei der Geburt bekommen, werden sämtliche Vorsorgeuntersuchungen des Kindes dokumentiert.
Je früher man eine Störung in der körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung des Kindes erkennt, desto besser kann dem Kind geholfen werden.
In den ersten zwölf Monaten werden deshalb regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen bei Babys durchgeführt. Insgesamt sind bis zum 18. Lebensjahr elf Vorsorge- und zwei Jugendgesundheitsvorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Sie finden nach folgendem Schema statt:
U1 nach der Geburt
U2 03. - 10. Lebenstag
U3 04. - 05. Lebenswoche
U4 03. - 04. Lebensmonat
U5 06. - 07. Lebensmonat
U6 10. - 12. Lebensmonat (um den 1. Geburtstag)
U7 21. - 24. Lebensmonat (um den 2. Geburtstag)
U7a 34. - 36. Lebensmonat (um den 3. Geburtstag)
U8 46. - 48. Lebensmonat (um den 4. Geburtstag)
U9 60. - 64. Lebensmonat (um den 5. Geburtstag)
U10 07. - 08. Lebensjahr
U11 09. - 10. Lebensjahr
J1 13. - 15. Lebensjahr
J2 17. - 18. Lebensjahr
Wichtig:
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen! Wenn Sie ambulant entbinden, sollte innerhalb der ersten drei Tage ein Termin mit Ihrer Hebamme oder mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin vereinbart werden.
Bei dem Neugeborenenscreening werden dann einige Blutstropfen entnommen, die auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen untersucht werden.
Da die U2 sehr bald nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht (3. bis 10. Lebenstag), sollte die Wahl des Kinderarztes oder der Kinderärztin möglichst schon vor der Geburt des Kindes erfolgt sein.
Seit Mitte September 2008 gilt für alle Ärzte/Ärztinnen in NRW eine positive Meldepflicht für die U5-U9. Dieses Gesetz ist Teil eines umfangreichen Programms für einen besseren Kinderschutz.
2.6 Der Impfkalender
Vielen jungen Eltern fällt die Entscheidung für Impfungen keineswegs leicht. Sie fragen sich, wie gefährlich die Krankheiten sind und was an den Berichten über Nebenwirkungen von Impfungen dran ist.
Solche Fragen und Unsicherheiten sind ganz normal. Wenn viele geimpft sind, treten die Krankheiten seltener auf, geraten in Vergessenheit und werden damit als harmlos eingestuft. Die möglichen Nebenwirkungen einer Impfung werden dann kritischer gesehen.
Infektionskrankheiten, wie z.B. Masern, Keuchhusten oder Mumps, sind aber alles andere als harmloser „Kinderkram“. Insbesondere Masern sind hochansteckend, können sich sehr schnell ausbreiten und schwere Folgen haben. Um eine weite Ausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, ist es wichtig, dass möglichst viele geimpft sind.
Am 1. März 2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Seit dem müssen Eltern, deren Nachwuchs in einer Kindertagesstätte (Kita) oder Schule aufgenommen werden soll, für das Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die zwei von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen. Die Vorschriften gelten auch für Erzieher*innen, Tageseltern und Lehrer*innen.
Empfohlene Impfungen (Grundimmunisierung):
2. Lebensmonat (U4) 1. Teilimpfung
3. Lebensmonat 2. Teilimpfung
4. Lebensmonat 3. Teilimpfung
11.-14. Lebensmonat (U6) 4. Teilimpfung
Diphterie,
Tetanus (Wundstarrkrampf),
Pertussis (Keuchhusten),
Hib (H Influenza Typ B),
Hepatitis B (HB),
Polio (Kinderlähmung),
Haemophilus influenzae Typ b (Hib),
Pneumokokken,
Rotaviren,
Masern,
Mumps,
Röteln,
Windpocken,
Meningokokken (Erreger der Hirnhautentzündung),
HPV(HPV-Typen: 16,18).
11.-14. Lebensmonat 1. Teilimpfung
15.-23. Lebensmonat 2. Teilimpfung
Masern,
Mumps,
Röteln,
Windpocken,
Meningokokken (Erreger der Hirnhautentzündung).
Ab dem 12. Lebensmonat einmalig an einem gesonderten Termin!